D & I Mineralölhandel GmbH

Ibbenbüren 05451-54 29 200
Mobil 0151 52 62 06 00

Allgemeine Geschäftsbedingungen

D & I Mineralölhandel GmbH - 06862 Dessau-Roßlau und 49477 Ibbenbüren

Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 28.02.2018) verkürzte Fassung.

Die vollständige Version finden Sie in unseren Geschäftsräumen und im Internet unter www.di-mineraloele.de

 

1 Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Kunden bei gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Soweit die Auftragnehmerin mit einem Auftraggeber in fortlaufender Geschäftsverbindung steht, gelten diese Bedingungen für jeden einzelnen Auftrag auch dann, wenn die Bedingungen nicht jeder einzelnen Auftragsbestätigung ausdrücklich beigelegt sind oder auf sie Bezug genommen wird.

2 Qualität

Wir schulden nur Produkte handelsüblicher Art und Güte und falls anwendbar, entsprechend den allgemeinen DIN-Normen. Für die Beschreibung der Beschaffenheit der Kaufsache ist die schriftliche Vereinbarung im Kaufvertrag oder Lieferschein maßgeblich. Wir gewähren keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien. Der Kunde hat kein Recht auf Lieferung von einer bestimmten Lieferstelle, es sei denn, die Lieferstelle wird im Lieferschein aufgeführt.

3 Preise/Mengen
  1. Soweit kein Preis für die Ware vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach den am Bestelltage für die gelieferten bzw. abgenommenen Mengen und Produkte allgemein bei uns gültigen Preise. Die vereinbarten Preise sind bindend für beide Vertragsseiten. Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich die angegebenen Preise inkl. Mehrwertsteuer.
  1. Sollten sich zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung die im Kaufpreis enthaltenen Abgaben, Zölle, Steuern oder Frachten verändern, so verändert sich der Kaufpreis in entsprechender Höhe.
  1. Die vereinbarten Preise gelten für die jeweils bestellte Menge je Abladestelle. Hierfür gilt eine Mengentoleranz von +/- 10 %, sofern nicht eine Mindestabnahmemenge vereinbart ist. Vergebliche Anfahrten trotz entsprechender vorheriger Terminvereinbarung werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Verzögerungen sind wir berechtigt, kurzfristig einen Ersatztermin anzubieten.
  1. Bei Kundenabholung ist das an der Lieferstelle ermittelte Gewicht bzw. Volumen allein maßgebend. Bei Belieferung aus Tankwagen gilt die mit der geeichten Messvorrichtung des Tankwagens festgestellte Menge.

 

4 Lieferung und Annahmeverzug
  1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn die Versandkosten von uns übernommen werden. Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen. Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Bei größeren Aufträgen sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
  1. Die Übergabe der Ware erfolgt mit Verladung bzw. mit dem Versand. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit diesem Zeitpunkt auf den Kunden über.

 5 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Soweit nichts anderes angegeben, halten wir uns an die in unserem Angebot enthaltenen Preise einen Tag (Tagespreise) ab deren Datum gebunden. Gegenüber Nichtkaufleuten verstehen sich die Preise inklusive Mehrwertsteuer. Die Preise schließen die Fracht bis zum Bestimmungsort ein, es sei denn, die Auftragsbestätigung enthält eine andere Regelung. Dies gilt besonders bei Änderungen der Liefermenge bei Anwendung von Vertragspreisen und Preisen ab Lieferstelle.
  1. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  1. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Der Vertragstext wird gespeichert und dem Kunden nebst den vorliegenden AGB zur Verfügung gestellt.
  1. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
  1. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

6 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  1. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Waren.

7 Vergütung

  1. Kaufpreise sind netto Kasse und ohne Abzug zu leisten. Von uns eingeräumte oder praktizierte Zahlungsziele können von uns jederzeit mit angemessener Frist widerrufen werden. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
  1. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
  1. Ehegatten haften für Brennstofflieferungen an den gemeinsamen Haushalt jeweils einzeln als Gesamtschuldner.
  1. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen oder nach einer Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug.

8 Rücktrittsrecht/Widerrufrecht

  1. Bei Nichteinhaltung der zwischen den Parteien geltenden Zahlungsweisen, im Falle des Zahlungsverzugs oder wesentlicher Verschlechterung in der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin berechtigt, weitere (Teil-)Lieferungen oder (Teil-) Leistungen nur noch Zug um Zug gegen Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung zu erbringen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  1. Der Verbraucherkunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerruffrist beginnt vierzehn Tage ab dem Tage, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat. Der Widerruf ist bereits vor Fristbeginn möglich. Der Widerruf hat schriftlich mit Bezug und eindeutiger Erklärung per Fax, Email oder Brief zu erfolgen.
  1. Mit dem Einfüllen des Produktes in den Tank entfällt das Widerrufrecht, da die Ware nicht mehr zur Rücknahme geeignet ist. Deshalb muss der Widerruf vor dem Einfüllen in den Tank erklärt werden.

9 Gefahrübergang

  1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
  1. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
  1. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

10 Haftung (Gewährleistung)

  1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  1. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  1. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
  1. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Technisch bedingte geringfügige Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig.
  1. Kunden müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
  1. Maßgebend für die Qualität sind die von der Raffinerie festgestellten Daten. Die Übernahme der Ware durch Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für einwandfreie Umfüllung und Verladung.Der Käufer hat keinen Anspruch auf Anlieferung von einer bestimmten Raffinerie oder einem bestimmten Tanklager.

11 Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder  Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  1. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
  2. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

12 Abnahmen

Der Käufer hat für rechtzeitige Bereitstellung von Verbindungen und Anschlüssen vom Transportfahrzeug zu den Lagertanks Sorge zu tragen und bei der Abnahme mitzuwirken, insbesondere für eine geeignete Zufahrt für Straßenfahrzeuge zu sorgen. Er hat uns rechtzeitig auf erschwerte Auslieferungsverhältnisse (schlechte Zufahrt, langer Schlauchweg, u. ä.) hinzuweisen.

Er haftet für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Tankanlage und dass diese mit einem funktionierenden Grenzwertgeber ausgestattet ist. Bei nicht ordnungsgemäßer Anlage haftet der Betreiber der Tankanlage für evtl. Schäden und Folgeschäden allein. Der Käufer ist alleine verantwortlich für die rechtzeitige Abschaltung und Wiederinbetriebnahme seiner Heizung.

13 Datenschutz

  1. Die für das Liefervertragsverhältnis maßgeblichen personenbezogenen Daten des Kunden werden vom Verkäufer entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten ausschließlich für die Durchführung des Vertrages sowie zur Wahrung berechtigter Interessen des Verkäufers erhoben, verarbeitet und genutzt.
  2. Der Verkäufer behält sich vor, Kreditauskunft über die Aufnahme und Beendigung des Kundenvertrages zu übermitteln und von einer Wirtschaftsauskunftei Auskünfteüber den Kunden zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit zu erhalten. Wir behalten uns bei negativer Auskunft vor, Kaution vor Leistungserbringung zu erheben oder keinen Kaufvertrag einzugehen. Der Kunde kann jederzeit formlos in schriftlicher Form Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen und kann auch jederzeit formlos die Nutzung von freigegebenen Daten widerrufen.

14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Ibbenbüren.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

Hinweise:

Es wird empfohlen, für den Fall einer Heizölbewirtschaftung diese Rechnung als Bezugsmengennachweis vier Jahre lang aufzubewahren.

Heizöl, leicht:

Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Schmierstoffe:

Steuerfreies Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraft- oder Heizstoff oder zur Herstellung solcher Stoffe verwendet werden.

  • Über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und entsprechend verfügbare Angebote können Sie sich mit Hilfe einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de öffentlich geführte Anbieterliste sowie der dort veröffentlichten Berichte zur Information der Marktteilnehmer informieren.
  • Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie Angaben über Energieeffizienzmaßnahmen, Endkunden-Vergleichsprofile sowie ggfs. technische Spezifikationen energiebetriebener Geräte erhalten können, finden Sie unter www.oelheizung.info und www.energiespartipps-oe.de/waerme sowie www.energiespartipps-festbrennstoffe.de

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